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S 14 KR 115/20•Sozialgericht Aachen, 2020-10-13, S 14 KR 115/20
S 14 KR 115/20Sozialversicherungsgericht13.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-13
Aktenzeichen: S 14 KR 115/20
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2020:1013.S14KR115.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 18.06.2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.02.2020 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 11.04.2019 bis 20.09.2019 Krankengeld unter Zugrundelegung eines maßgeblichen Regelentgeltes in Höhe von kalendertäglich 140,85 EUR zu gewähren. Der Beklagten werden Missbrauchskosten i.H.v. 300 EUR auferlegt. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.
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