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S 12 SB 606/19•Sozialgericht Aachen, 2021-03-16, S 12 SB 606/19
S 12 SB 606/19Sozialversicherungsgericht16.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-16
Aktenzeichen: S 12 SB 606/19
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2021:0316.S12SB606.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 25.04.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.07.2019 verurteilt, bei der Klägerin einen Grad der Behinderung von 40 ab Antragstellung festzustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach zu 1/6.
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