S 11 J 28/97•Sozialgericht Düsseldorf, 1998-02-10, S 11 J 28/97
Sozialgericht Düsseldorf, 1998-02-10, S 11 J 28/97
S 11 J 28/97Sozialversicherungsgericht10.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 11 J 28/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-10
Aktenzeichen: S 11 J 28/97
ECLI: ECLI:DE:SGD:1998:0210.S11J28.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 03.11.1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.01.1997 wird insoweit aufgehoben, als er den Bescheid vom 11.05.1993 auch für die Zeit ab 01.12.1996 aufhebt und die Witwenrente über den 30.11.1996 hinaus anteilig entzieht.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auferlegt.
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