S 4 KR 170/98•Sozialgericht Düsseldorf, 2001-09-27, S 4 KR 170/98
Sozialgericht Düsseldorf, 2001-09-27, S 4 KR 170/98
S 4 KR 170/98Sozialversicherungsgericht27.09.2001
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 4 KR 170/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-27
Aktenzeichen: S 4 KR 170/98
ECLI: ECLI:DE:SGD:2001:0927.S4KR170.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
- Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.11.1997 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.07.1998 verurteilt, die Kosten für die beantragte Chondrozytenimplantation zu übernehmen.
- Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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