S 33 KA 7/02•Sozialgericht Düsseldorf, 2002-07-10, S 33 KA 7/02
Sozialgericht Düsseldorf, 2002-07-10, S 33 KA 7/02
S 33 KA 7/02Sozialversicherungsgericht10.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 33 KA 7/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-10
Aktenzeichen: S 33 KA 7/02
ECLI: ECLI:DE:SGD:2002:0710.S33KA7.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Kammer
Tenor
Der Quartalskonto/Abrechnungsbescheid der Beklagten für das Quartal III/1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.01.2002 wird hinsichtlich der Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens gemäß § 7 HVM aufgehoben und die Beklagte verurteilt, das vertragsärztliche Honorar des Klägers für das Quartal III/1999 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gericht neu festzusetzen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Die Sprungrevision wird zugelassen.
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