Sozialgericht Düsseldorf, 2002-10-11, S 2 KA 104/02 ER

S 2 KA 104/02 ERSozialversicherungsgericht11.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 104/02 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-11

Aktenzeichen: S 2 KA 104/02 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2002:1011.S2KA104.02ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung zum Aktenzeichen S 2 (25) KA 175/01 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11.06.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 05.12.2001 wird angeordnet. Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin - vorbehaltlich einer gerichtlichen Entscheidung über die Beendigung der Gemeinschaftspraxis - verpflichtet ist, die Abrechnungen des Antragstellers zu 1) sowie der Antragstellerinnen zu 2) und 3) seit dem Quartal 1/01 entgegenzunehmen und die erbrachten vertragsärztlichen Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen, vertraglichen und satzungsmäßigen Bestimmungen zu vergüten. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.