S 4 KR 332/01 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2002-11-22, S 4 KR 332/01 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2002-11-22, S 4 KR 332/01 ER
S 4 KR 332/01 ERSozialversicherungsgericht22.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 4 KR 332/01 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-22
Aktenzeichen: S 4 KR 332/01 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2002:1122.S4KR332.01ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
1.) Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, die Kosten für die von H verordnete kombinierte Chemotherapie mit den Arzneimitteln Taxol und Epirubicin ab Dezember 2002 bis zum Abschluss des Hauptverfahrens zu erstatten bzw. zu übernehmen. 2.) Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. 3.) Die Antragsgegnerin trägt die Hälfte der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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