S 8 (4) KR 235/01•Sozialgericht Düsseldorf, 2003-02-11, S 8 (4) KR 235/01
Sozialgericht Düsseldorf, 2003-02-11, S 8 (4) KR 235/01
S 8 (4) KR 235/01Sozialversicherungsgericht11.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 8 (4) KR 235/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-11
Aktenzeichen: S 8 (4) KR 235/01
ECLI: ECLI:DE:SGD:2003:0211.S8.4KR235.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29.02.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.07.2001 verurteilt, die Kosten für die Versorgung mit einer C-Leg-Prothese zu übernehmen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten des Klägers auferlegt.
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