S 5 RJ 38/02•Sozialgericht Düsseldorf, 2003-07-16, S 5 RJ 38/02
Sozialgericht Düsseldorf, 2003-07-16, S 5 RJ 38/02
S 5 RJ 38/02Sozialversicherungsgericht16.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 5 RJ 38/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-16
Aktenzeichen: S 5 RJ 38/02
ECLI: ECLI:DE:SGD:2003:0716.S5RJ38.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 18.12.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.03.2002 wird insoweit aufgehoben, als mit ihm für die Jahre 1995 und 1996 Gesamtsozialversicherungsbeiträge gefordert und entsprechende Säumniszuschläge erhoben werden. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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