S 2 KA 103/03 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2003-08-04, S 2 KA 103/03 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2003-08-04, S 2 KA 103/03 ER
S 2 KA 103/03 ERSozialversicherungsgericht04.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 103/03 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-04
Aktenzeichen: S 2 KA 103/03 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2003:0804.S2KA103.03ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Beschluss des SG Düsseldorf vom 04.08.2003 S 2 KA 103/03 ER Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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