Sozialgericht Düsseldorf, 2003-09-03, S 4 KR 108/02

S 4 KR 108/02Sozialversicherungsgericht03.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 4 KR 108/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-03

Aktenzeichen: S 4 KR 108/02

ECLI: ECLI:DE:SGD:2003:0903.S4KR108.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

1.) Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.02.2002 und Abänderung des Widerspruchsbescheides vom 18.04.2002 verurteilt, der Klägrin bei Aufenthalten in Deutschland Sachleistungen nach den in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften zu gewähren. 2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.) Die Beklagte trägt die Hälfte der erstattungs- fähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. 4.) Die Sprungrevision wird zugelassen.

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