S 4 KR 108/02•Sozialgericht Düsseldorf, 2003-09-03, S 4 KR 108/02
Sozialgericht Düsseldorf, 2003-09-03, S 4 KR 108/02
S 4 KR 108/02Sozialversicherungsgericht03.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 4 KR 108/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-03
Aktenzeichen: S 4 KR 108/02
ECLI: ECLI:DE:SGD:2003:0903.S4KR108.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
1.) Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.02.2002 und Abänderung des Widerspruchsbescheides vom 18.04.2002 verurteilt, der Klägrin bei Aufenthalten in Deutschland Sachleistungen nach den in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften zu gewähren. 2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.) Die Beklagte trägt die Hälfte der erstattungs- fähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. 4.) Die Sprungrevision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.