S 5 RJ 166/02•Sozialgericht Düsseldorf, 2003-10-08, S 5 RJ 166/02
Sozialgericht Düsseldorf, 2003-10-08, S 5 RJ 166/02
S 5 RJ 166/02Sozialversicherungsgericht08.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 5 RJ 166/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-08
Aktenzeichen: S 5 RJ 166/02
ECLI: ECLI:DE:SGD:2003:1008.S5RJ166.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.07.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.10.2002 verurteilt, unter teilweiser Rücknahme des Bescheides vom 16.06.2000 unter Einbeziehung des Bescheides vom 25.02.2003 die Regelaltersrente des Klägers unter Berücksichtigung einer für den Rangstellenwert aus beitragsfreien Zeiten maßgeblichen Gesamtzeitraums, der am 31.03.1993 endet, neu zu bescheiden. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.