S 39 RJ 173/02•Sozialgericht Düsseldorf, 2004-01-14, S 39 RJ 173/02
Sozialgericht Düsseldorf, 2004-01-14, S 39 RJ 173/02
S 39 RJ 173/02Sozialversicherungsgericht14.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 39 RJ 173/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-14
Aktenzeichen: S 39 RJ 173/02
ECLI: ECLI:DE:SGD:2004:0114.S39RJ173.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.04.2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.09.2002 verurteilt, die Bescheide vom 22.04.1999 und 03.08.1999 teilweise zurückzunehmen und die Rente der Klägerin unter Berücksichtigung eines für den Rangstellenwert aus beitragsfreien Zeiten maßgeblichen Gesamtzeitraums, der am 31.03.1985 endet, neu zu berechnen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Sprungrevision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.