S 35 AY 1/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-01-17, S 35 AY 1/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-01-17, S 35 AY 1/05 ER
S 35 AY 1/05 ERSozialversicherungsgericht17.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AY 1/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-17
Aktenzeichen: S 35 AY 1/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0117.S35AY1.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller und seiner Familie einstweilen bis zur Entscheidung über seinen Widerspruch vom 30.12.2004 Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 01.01.2005 nach der Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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