S 35 AS 6/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-01-26, S 35 AS 6/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-01-26, S 35 AS 6/05 ER
S 35 AS 6/05 ERSozialversicherungsgericht26.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 6/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-26
Aktenzeichen: S 35 AS 6/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0126.S35AS6.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig, bis zur Entscheidung über seinen Antrag vom 21.11.2004, 80 % der nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.