Sozialgericht Düsseldorf, 2005-02-01, S 35 SO 9/05 ER

S 35 SO 9/05 ERSozialversicherungsgericht01.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 SO 9/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-01

Aktenzeichen: S 35 SO 9/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0201.S35SO9.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, Leistungen zur Grundsicherung im Alter in Höhe von 80 % der nach den gesetzlichen Vorschriften zustehenden Leistungen – ab 1.1.2005 - zu gewähren.

  1. Der Antragstellerin wird für das einstweilige Rechtsschutzverfahren und für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus H bewilligt.
  2. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

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