S 35 SO 9/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-02-01, S 35 SO 9/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-02-01, S 35 SO 9/05 ER
S 35 SO 9/05 ERSozialversicherungsgericht01.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 SO 9/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-01
Aktenzeichen: S 35 SO 9/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0201.S35SO9.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, Leistungen zur Grundsicherung im Alter in Höhe von 80 % der nach den gesetzlichen Vorschriften zustehenden Leistungen ab 1.1.2005 - zu gewähren.
- Der Antragstellerin wird für das einstweilige Rechtsschutzverfahren und für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus H bewilligt.
- Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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