Sozialgericht Düsseldorf, 2005-02-16, S 35 SO 28/05 ER

S 35 SO 28/05 ERSozialversicherungsgericht16.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 SO 28/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-16

Aktenzeichen: S 35 SO 28/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0216.S35SO28.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragstellern im Wege der einstweiligen Anordnung 80 % der den Antragstellern nach dem SGB II zustehenden Leistungen ab 01.01.2005 – bis zur Entscheidung über den Widerspruch vom 18.01.2005 - zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.

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