Sozialgericht Düsseldorf, 2005-02-17, S 35 AS 6/05 ER

S 35 AS 6/05 ERSozialversicherungsgericht17.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 6/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-17

Aktenzeichen: S 35 AS 6/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0217.S35AS6.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 10.02.2005 gegen den Beschluss vom 26.01.2005 wird dieser dahingehend abgeändert, dass der Tenor nunmehr lautet: Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen An¬ordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig, bis zur Entscheidung über seinen Antrag vom 21.11.2004, für jeden Tag seit dem 1.1.2005 18,30 Euro zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außerge-richtlichen Kosten des Antragstellers.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.