S 35 AS 119/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-04-22, S 35 AS 119/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-04-22, S 35 AS 119/05 ER
S 35 AS 119/05 ERSozialversicherungsgericht22.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 119/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-22
Aktenzeichen: S 35 AS 119/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0422.S35AS119.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 4. April 2005 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10. März 2005 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus N 1bewilligt.
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