S 28 AS 15/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-08-24, S 28 AS 15/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-08-24, S 28 AS 15/05 ER
S 28 AS 15/05 ERSozialversicherungsgericht24.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 28 AS 15/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-24
Aktenzeichen: S 28 AS 15/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0824.S28AS15.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 16.07.2005 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II nach Maßgabe des Gesetzes, den ihr zustehenden Regelsatz aber nur in Höhe von 80 % und die Leistungen für Unterkunft und Heizung nur in der angemessenen Höhe von 346,90 Euro, bis zur Entscheidung über den Widerspruch vom 30.06.2005 zu bewilligen. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 9/10.
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