S 35 AS 241/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-08-24, S 35 AS 241/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-08-24, S 35 AS 241/05 ER
S 35 AS 241/05 ERSozialversicherungsgericht24.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 241/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-24
Aktenzeichen: S 35 AS 241/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0824.S35AS241.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur vorläufigen Sicherung seines Lebensunterhaltes ab dem 12.07.2005 darlehensweise Arbeitslosengeld II nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften - zu zahlen. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Der Antrag des Antragstellers, ihm unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus E Prozesskostenhilfe zu bewilligen wird abgelehnt.
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