Sozialgericht Düsseldorf, 2005-08-24, S 35 AS 241/05 ER

S 35 AS 241/05 ERSozialversicherungsgericht24.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 241/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-24

Aktenzeichen: S 35 AS 241/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0824.S35AS241.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur vorläufigen Sicherung seines Lebensunterhaltes ab dem 12.07.2005 – darlehensweise – Arbeitslosengeld II – nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften - zu zahlen. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Der Antrag des Antragstellers, ihm unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus E Prozesskostenhilfe zu bewilligen wird abgelehnt.

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