Sozialgericht Düsseldorf, 2005-08-31, S 35 SO 189/05 ER

S 35 SO 189/05 ERSozialversicherungsgericht31.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 SO 189/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-31

Aktenzeichen: S 35 SO 189/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0831.S35SO189.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordung verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Antragsteller ab sofort wieder Energielieferungen von einem Versorgungsunternehmen erhalten. Die Antragegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.

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