S 35 SO 189/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-08-31, S 35 SO 189/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-08-31, S 35 SO 189/05 ER
S 35 SO 189/05 ERSozialversicherungsgericht31.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 SO 189/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-31
Aktenzeichen: S 35 SO 189/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0831.S35SO189.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordung verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Antragsteller ab sofort wieder Energielieferungen von einem Versorgungsunternehmen erhalten. Die Antragegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
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