S 8 KR 225/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-09-19, S 8 KR 225/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-09-19, S 8 KR 225/05 ER
S 8 KR 225/05 ERSozialversicherungsgericht19.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 225/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-19
Aktenzeichen: S 8 KR 225/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:0919.S8KR225.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.06.2005 verpflichtet, die angemessenen Kosten der verordneten häuslichen Krankenpflege bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, spätestens bis zum 31.12.2006, zu übernehmen. Der Antragsgegnerin werden die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.