S 29 (35) AS 31/05•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-10-11, S 29 (35) AS 31/05
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-10-11, S 29 (35) AS 31/05
S 29 (35) AS 31/05Sozialversicherungsgericht11.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 29 (35) AS 31/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-11
Aktenzeichen: S 29 (35) AS 31/05
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:1011.S29.35AS31.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24.11.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.01.2005 sowie unter Abänderung des Bescheides vom 11.02.2005 verurteilt, der Klägerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.05.2005 zu gewähren; unter Berücksichtigung der um 296,70 Euro sowie den einen Betrag in Höhe von 418,- Euro monatlich übersteigenden materiellen Bedarf des Pflegekindes N (inklusive Kosten für Therapien und Fahrtkosten zu den leiblichen Eltern) gekürzten "Kosten der Erziehung" für das Pflegekind in Höhe von 693,- Euro monatlich (als Einkommen aus Erwerbstätigkeit). Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 4/5.
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