S 35 AS 323/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-10-21, S 35 AS 323/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-10-21, S 35 AS 323/05 ER
S 35 AS 323/05 ERSozialversicherungsgericht21.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 323/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-21
Aktenzeichen: S 35 AS 323/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:1021.S35AS323.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Monate Oktober und November 2005 jeweils Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von monatlich 650,00 Euro zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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