S 7 AL 63/05•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-11-04, S 7 AL 63/05
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-11-04, S 7 AL 63/05
S 7 AL 63/05Sozialversicherungsgericht04.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 7 AL 63/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-04
Aktenzeichen: S 7 AL 63/05
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:1104.S7AL63.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 02.01.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.02.2005 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab dem 01.01.2005 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung eines täglichen Bemessungsentgelts von 85,33 Euro zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 1/10.
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