Sozialgericht Düsseldorf, 2005-11-23, S 35 AS 343/05 ER

S 35 AS 343/05 ERSozialversicherungsgericht23.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 343/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: S 35 AS 343/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:1123.S35AS343.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin - auf ihren Antrag vom 10. Juni 2005 hin – vorläufig – bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache oder, wenn es nicht zu einem Hauptsacheverfahren kommt, bis zum Eintritt der Bestandskraft eines Widerspruchsbescheides – vorbehaltlich einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse nach § 48 SGB X, Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 388,60 Euro monatlich zu bewilligen.

Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

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