S 29 AS 157/05 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2005-12-08, S 29 AS 157/05 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2005-12-08, S 29 AS 157/05 ER
S 29 AS 157/05 ERSozialversicherungsgericht08.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 29 AS 157/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-08
Aktenzeichen: S 29 AS 157/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2005:1208.S29AS157.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ein Darlehen in Höhe von 234,69 Euro zu gewähren und diesen Betrag unmittelbar an die O AG zur Auszahlung zu bringen. Der Beigeladenen wird nachgelassen, die Vollstreckung durch andere geeignete Maßnahmen abzuwenden, aufgrund derer die Energiezufuhr für die Wohnung des Antragstellers, Cstraße 00 in 00000 N, durch ein Versorgungsunternehmen mit sofortiger Wirkung hergestellt wird.
Die Beigeladene trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.