Sozialgericht Düsseldorf, 2006-06-14, S 35 SO 15/06 ER

S 35 SO 15/06 ERSozialversicherungsgericht14.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 SO 15/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-14

Aktenzeichen: S 35 SO 15/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0614.S35SO15.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass der Widerspruch der Antragstellerin vom 19.04.2006 gegen den Bescheid vom 28.03.2006 aufschiebende Wirkung hat. 2. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin rückwirkend ab April 2006 - bis zur Entscheidung über den Widerspruch vom 29.04.2006 - Leistungen nach dem SGB XII in bisheriger Höhe zu bewilligen. 3. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin. 4. Der Antragstellerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X aus N bewilligt.

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