S 28 AS 138/06 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2006-06-19, S 28 AS 138/06 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2006-06-19, S 28 AS 138/06 ER
S 28 AS 138/06 ERSozialversicherungsgericht19.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 28 AS 138/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-19
Aktenzeichen: S 28 AS 138/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0619.S28AS138.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 01.05.2006 bis zur Bescheidung des Widerspruchs vom 16.03.2005, längstens jedoch bis zum 30.09.2006 zusätzlich zu den bereits bewilligten Kosten für Unterkunft und Heizung einen weiteren Betrag in Höhe von 263,52 Euro monatlich zu zahlen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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