Sozialgericht Düsseldorf, 2006-06-19, S 28 AS 138/06 ER

S 28 AS 138/06 ERSozialversicherungsgericht19.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 28 AS 138/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-19

Aktenzeichen: S 28 AS 138/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0619.S28AS138.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 01.05.2006 bis zur Bescheidung des Widerspruchs vom 16.03.2005, längstens jedoch bis zum 30.09.2006 zusätzlich zu den bereits bewilligten Kosten für Unterkunft und Heizung einen weiteren Betrag in Höhe von 263,52 Euro monatlich zu zahlen. Kosten sind nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.