Sozialgericht Düsseldorf, 2006-06-19, S 8 KR 69/06 ER

S 8 KR 69/06 ERSozialversicherungsgericht19.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 69/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-19

Aktenzeichen: S 8 KR 69/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0619.S8KR69.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt, - die Genehmigung von Kostenvoranschlägen von Mitgliedern der Antragstellerin über Orthesen oder Prothesen vom Abschluss einer Preisverein- barung abhängig zu machen und - den Mitgliedern der Antragstellerin eine anderweitige Auftragsvergabe für den Fall anzukündigen, dass kein Einzelvertrag unterbreitet wird, und - ihre Versicherten dahingehend zu informieren, dass eine Bewilligung des Hilfsmittel-Angebotes eines Mitglieds der Antragstellerin mangels Preisvereinbarung noch vom Ergebnis einer entsprechenden Kontaktaufnahme abhänge. Der Antragsgegnerin werden die Verfahrenskosten auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.