S 35 AS 190/06 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2006-08-23, S 35 AS 190/06 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2006-08-23, S 35 AS 190/06 ER
S 35 AS 190/06 ERSozialversicherungsgericht23.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 190/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-23
Aktenzeichen: S 35 AS 190/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0823.S35AS190.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 12.06.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.07.2006 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Dem Antragsteller wird für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I aus X bewilligt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.