S 35 AS 185/06 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2006-09-05, S 35 AS 185/06 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2006-09-05, S 35 AS 185/06 ER
S 35 AS 185/06 ERSozialversicherungsgericht05.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 185/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-05
Aktenzeichen: S 35 AS 185/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:0905.S35AS185.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin eine Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft, Xstr. 00, T im Sinne des § 22 Abs. 2 , 3 SGB II in der bis zum 01.08.2006 gültigen Fassung zu erteilen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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