S 28 AS 253/06 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2006-10-27, S 28 AS 253/06 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2006-10-27, S 28 AS 253/06 ER
S 28 AS 253/06 ERSozialversicherungsgericht27.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 28 AS 253/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-27
Aktenzeichen: S 28 AS 253/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:1027.S28AS253.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 11.10.2006 wird angeordnet. Es wird angeordnet, dass die mit Bescheid vom 5.4.2006 für die Zeit vom 1.6.2006 bis zum 31.10.2006 bewilligten Leistungen in Höhe von insgesamt 3373,40 Euro an die Antragstellerinnen auszuzahlen sind. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen dem Grunde nach.
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