S 35 AS 245/06 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2006-12-05, S 35 AS 245/06 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2006-12-05, S 35 AS 245/06 ER
S 35 AS 245/06 ERSozialversicherungsgericht05.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 245/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-05
Aktenzeichen: S 35 AS 245/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:1205.S35AS245.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet der Antragstellerin für den Zeitraum vom 21. November 2006 bis 30. November 2006 222,75 Euro und für die Monate Dezember 2006 und Januar 2007 jeweils 668,25 Euro zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X aus E bewilligt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.