Sozialgericht Düsseldorf, 2006-12-15, S 28 AS 336/06 ER

S 28 AS 336/06 ERSozialversicherungsgericht15.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 28 AS 336/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-15

Aktenzeichen: S 28 AS 336/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2006:1215.S28AS336.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 1.11.2006 bis 28.2.2007 Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 373,00 Euro monatlich, bei fortlaufendem Bezug von Kindergeld abzüglich desselben, zu gewähren. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers dem Grunde nach.

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