Sozialgericht Düsseldorf, 2007-01-11, S 26 R 501/05

S 26 R 501/05Sozialversicherungsgericht11.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 26 R 501/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-11

Aktenzeichen: S 26 R 501/05

ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0111.S26R501.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.05.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.11.2005 verurteilt, der Klägerin unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach dem ZRBG - für die von ihr anlässlich des Aufenthalts im Ghetto Theresienstadt vom 13.09.1943 bis 18.05.1944 zurückgelegten Zeiten einer Beschäftigung als zahnärztliche Helferin - und unter Berücksichtigung von wegen Verfolgung anzuerkennenden Ersatzzeiten eine Regelaltersrente nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen seit dem 01.07.1997 zu zahlen.

  2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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