S 2 KA 251/06 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-01-29, S 2 KA 251/06 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-01-29, S 2 KA 251/06 ER
S 2 KA 251/06 ERSozialversicherungsgericht29.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 251/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-29
Aktenzeichen: S 2 KA 251/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0129.S2KA251.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Es wird im Wege einer Zwischenentscheidung festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, den Antragstellern die von diesen ab dem 01.10.2006 abgerechneten vertragsärztlichen Leistungen nach denjenigen Gebührenziffern des EBM-Ä zu vergüten, die für die Fachärzte für Herzchirurgie bis zum 30.09.2006 abrechenbar gewesen sind, soweit die übrigen Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Feststellung gilt nur vorläufig bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang einer Stellungnahme der Beigeladenen zu 9) zu den vom Gericht gestellten Abrechnungsfragen. Danach wird eine endgültige Entscheidung ergehen.
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