S 45 (29) AS 269/06•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-04-25, S 45 (29) AS 269/06
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-04-25, S 45 (29) AS 269/06
S 45 (29) AS 269/06Sozialversicherungsgericht25.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 45 (29) AS 269/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-25
Aktenzeichen: S 45 (29) AS 269/06
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0425.S45.29AS269.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 45. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 07.04.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 09.08.2006 verurteilt, den Klägern unter Abänderung der Bescheide vom 05.09.2005 und 13.10.2005 rückwirkend ab Oktober 2005 bis Januar 2006 höhere Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ohne Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt 2/3 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.
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