Sozialgericht Düsseldorf, 2007-07-26, S 8 KR 98/05

S 8 KR 98/05Sozialversicherungsgericht26.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 98/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-26

Aktenzeichen: S 8 KR 98/05

ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0726.S8KR98.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, unter Abänderung des Bescheides vom 26.02.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.04.2005 gegen Vorlage einer entsprechenden Verordnung die Kosten für die operative Narbenlösung und Neuromentfernung der linken Brust zu übernehmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1/4 auferlegt.

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