S 8 KR 98/05•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-07-26, S 8 KR 98/05
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-07-26, S 8 KR 98/05
S 8 KR 98/05Sozialversicherungsgericht26.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 98/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-26
Aktenzeichen: S 8 KR 98/05
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0726.S8KR98.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, unter Abänderung des Bescheides vom 26.02.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.04.2005 gegen Vorlage einer entsprechenden Verordnung die Kosten für die operative Narbenlösung und Neuromentfernung der linken Brust zu übernehmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1/4 auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.