S 2 KA 94/07 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-08-10, S 2 KA 94/07 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-08-10, S 2 KA 94/07 ER
S 2 KA 94/07 ERSozialversicherungsgericht10.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 94/07 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-10
Aktenzeichen: S 2 KA 94/07 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0810.S2KA94.07ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Auf den Antrag des Antragstellers zu 1) wird diesem gestattet, bis zur rechtskräftigen Erledigung seiner Hauptsacheklage S 0 KA 00/00 gegen den Beschluss des Antragsgegners zu 2) vom 18.07.2007 die Antragstellerin zu 2) vorläufig als angestellte Zahnärztin in seiner Praxis in L1, Qstraße 000, zu beschäftigen. Der Antrag der Antragstellerin zu 2) wird zurückgewiesen. Die Antragsteller zu 1) und 2) - als Gesamtschuldner - und der Antragsgegner zu 2) tragen die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte. Die Antragsteller zu 1) und 2) - als Gesamtschuldner - tragen die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu 1) in vollem Umfange und diejenigen des Antragsgegners zu 2) zur Hälfte. Der Antragsgegner zu 2) trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 1) zur Hälfte.
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