S 43 AS 217/07 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-08-24, S 43 AS 217/07 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-08-24, S 43 AS 217/07 ER
S 43 AS 217/07 ERSozialversicherungsgericht24.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 43 AS 217/07 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-24
Aktenzeichen: S 43 AS 217/07 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0824.S43AS217.07ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 43. Kammer
Tenor
1.Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L aus N beigeordnet. 2.Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 24.07.2007 wird angeordnet. 3.Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig für den Monat August 2007 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von 655,94 EUR auszuzahlen. 4.Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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