S 29 AS 142/07 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-08-30, S 29 AS 142/07 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-08-30, S 29 AS 142/07 ER
S 29 AS 142/07 ERSozialversicherungsgericht30.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 29 AS 142/07 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-30
Aktenzeichen: S 29 AS 142/07 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0830.S29AS142.07ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Das Verfahren wird im Hinblick auf die Antragsteller zu 1. und 2. eingestellt. Der Antrag des Antragstellers zu 3. wird abgelehnt. Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern zu 1. und 2. ihre außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Der Antragsteller zu 3. trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
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