S 45 (23,28) AS 245/05•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-09-05, S 45 (23,28) AS 245/05
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-09-05, S 45 (23,28) AS 245/05
S 45 (23,28) AS 245/05Sozialversicherungsgericht05.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 45 (23,28) AS 245/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-05
Aktenzeichen: S 45 (23,28) AS 245/05
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0905.S45.23.28AS245.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 45. Kammer
Tenor
Die Beklage wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17. Januar 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14. Juni 2005 verurteilt, den Klägern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ab dem 01. März 2005 bis zum 19. Mai 2005 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ohne Anrechnung der Eigenheimzulage als Einkommen zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.
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