Sozialgericht Düsseldorf, 2007-09-19, S 45 (24) SO 62/06

S 45 (24) SO 62/06Sozialversicherungsgericht19.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 45 (24) SO 62/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-19

Aktenzeichen: S 45 (24) SO 62/06

ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0919.S45.24SO62.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 45. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.07.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27.10.2006 verurteilt, die Hälfte der Renovierungskosten für das Wohnzimmer und das Badezimmer des Klägers einschließlich der Kosten für eine Hilfskraft in Höhe von 211,00 Euro zu übernehmen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird nicht zugelassen.

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