Sozialgericht Düsseldorf, 2007-11-15, S 8 KR 43/05

S 8 KR 43/05Sozialversicherungsgericht15.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 43/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-15

Aktenzeichen: S 8 KR 43/05

ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:1115.S8KR43.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Dem Beklagten wird aufgegeben, es zu unterlassen, in Zukunft die Vornahme von Neuverhandlungen und neuen Vertragsabschlüssen im Bereich der integrierten Versorgung im Rahmen der allgemeinen Verbandsumlage zu berechnen und festzusetzen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Verfahrenskosten werden der Klägerin zu 9/10 und dem Beklagten zu 1/10 auferlegt.

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