S 2 KA 249/06•Sozialgericht Düsseldorf, 2007-11-21, S 2 KA 249/06
Sozialgericht Düsseldorf, 2007-11-21, S 2 KA 249/06
S 2 KA 249/06Sozialversicherungsgericht21.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 249/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-21
Aktenzeichen: S 2 KA 249/06
ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:1121.S2KA249.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Unter Abänderung der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide vom 23.09.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.10.2006 bezüglich der getroffenen Kostengrundentscheidung wird die Beklagte verurteilt, die Gebühren und Auslagen des Vorverfahrens des Bevollmächtigten in Höhe von 50 % zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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