Sozialgericht Düsseldorf, 2008-04-14, S 13 AL 284/05

S 13 AL 284/05Sozialversicherungsgericht14.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 13 AL 284/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-14

Aktenzeichen: S 13 AL 284/05

ECLI: ECLI:DE:SGD:2008:0414.S13AL284.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird in Abänderung des Bescheides vom 18.02.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.10.2005 verurteilt, dem Kläger Arbeitslosengeld nach einem wöchentlichen Bemessungentgelt in Höhe von 730 EUR zu gewähren Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 3/5.

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