Sozialgericht Düsseldorf, 2008-09-26, S 2 KA 132/08 ER

S 2 KA 132/08 ERSozialversicherungsgericht26.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 132/08 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-09-26

Aktenzeichen: S 2 KA 132/08 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2008:0926.S2KA132.08ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Auf den Antrag vom 12.09.2008 wird angeordnet, dass die Zulassung des Antragstellers bis zum Ablauf des 01.01.2009 fortbesteht. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller und der Antragsgegner zur Hälfte. Diese haben einander ferner jeweils die Hälfte der ihnen entstan- denen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Kosten der Beigeladenen, die keine Anträge gestellt haben, sind nicht zu erstatten.

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