S 2 KA 132/08 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2008-09-26, S 2 KA 132/08 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2008-09-26, S 2 KA 132/08 ER
S 2 KA 132/08 ERSozialversicherungsgericht26.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 132/08 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-26
Aktenzeichen: S 2 KA 132/08 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2008:0926.S2KA132.08ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Auf den Antrag vom 12.09.2008 wird angeordnet, dass die Zulassung des Antragstellers bis zum Ablauf des 01.01.2009 fortbesteht. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller und der Antragsgegner zur Hälfte. Diese haben einander ferner jeweils die Hälfte der ihnen entstan- denen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Kosten der Beigeladenen, die keine Anträge gestellt haben, sind nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.