S 2 KA 247/09 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2009-11-25, S 2 KA 247/09 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2009-11-25, S 2 KA 247/09 ER
S 2 KA 247/09 ERSozialversicherungsgericht25.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 247/09 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: S 2 KA 247/09 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2009:1125.S2KA247.09ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die sofortige Vollziehung des dem Antragsteller erteilten Be- scheides vom 09.01.2009 über die Genehmigung einer Zweigpraxis wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechts- schutzes zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben. Dem Beigeladenen werden keine Kosten auferlegt; seine außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten.
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